Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen wir alle früher oder später konfrontiert werden:

als Mieter oder Vermieter einer Wohnung, eines Ladenlokals oder einer Werkhalle, als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft oder deren Verwalter, zu Beginn eines neuen Lebensabschnitts oder seinem Abschluß. Jeder benötigt für sich oder seine Unternehmung ein Dach über dem Kopf oder kann Flächen und Räume anbieten. Dabei ergeben sich zwangsläufig aus den unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern oder Miteigentümern Konflikte.

Wir vertreten Sie im Wohnungsmietrecht, dem gewerblichen Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht und können dabei auf eine umfangreiche Erfahrung zurückgreifen.

 

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreuen die Rechtsanwälte Michael Frowein und Till Büssem und werden durch Rechtsanwalt Peter Frowein vertreten.